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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Krankheitskosten
Schulgeldzahlungen aus Krankheitsgründen sind nach dem nur dann als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Privatschulbesuch zum Zwecke der Heilbehandlung erfolgt und dort eine spezielle, unter der Aufsicht medizinisch geschulten Fachpersonals durchgeführte Heilbehandlung stattfindet.
Für die Streitjahre 2012 und 2013 machten die Kläger bei den außergewöhnlichen Belastungen „Schulgeldzahlungen“ für die Tochter und für den Sohn als Aufwand geltend. Den Abzug begründeten die Kläger damit, dass der jeweilige Schulbesuch krankheitsbedingt erfolgt sei. Als Nachweis legten sie in Bezug auf die Tochter eine Bestätigung des Dr. N vor, wonach diese an einer einfachen Aufmerksamkeitsstörung leid...