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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 RS 42/13

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Anspruch auf Berücksichtigung von Jahresendprämien (JEP) besteht nur, wenn der Zufluss in einer bestimmten Höhe für jedes einzelne Jahr bewiesen ist. Eine Rückrechnung der JEP auf Grund von Langzeittabellen zu Arbeitskräften und Arbeitslohn der Kreisstelle für Statistik stellt keine tragbare Anknüpfungsmethode zur Bestimmung der JEP dar. Denn mit dieser Methode lassen sich die konkret an einen bestimmten Beschäftigten gezahlten Beträge nicht ermitteln, weil sowohl der Anspruch als auch die Höhe der JEP von einer Vielzahl von individuellen Faktoren abhängig war.

Fundstelle(n):
CAAAG-46213

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