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LSG Bayern Urteil v. - L 1 R 310/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Regelung über die sog. Mütterrente für Bestandsrenten in § 307d Abs. 1 SGB VI ist ebenso verfassungsgemäß wie die bis zum geltende Regelung in § 249 SGB VI.

2. Auch aus der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Verpflichtung des Staates zur Förderung der Familie ergibt sich keine Verpflichtung im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fundstelle(n):
LAAAG-46168

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