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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 132/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Verträge über die integrierte Versorgung nach § 140a SGB V können nur von den Krankenkassen, nicht jedoch von den Landesverbänden der Krankenkassen nach § 207 SGB V abgeschlossen werden.

2. Die Vertragspartner sind in § 140b SGB V a.F. bzw. § 140a Abs. 3 SGB V abschließend aufgezählt.

Fundstelle(n):
BAAAG-46167

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