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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 343/15

Leitsatz

Leitsatz:

Eine der betrieblichen Berufsausbildung vorgeschaltete schulische Berufsausbildung (hier: Besuch einer gewerblichen Berufsfachschule) ist auch dann keine betriebliche Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV bzw. § 54 Abs. 3 S. 2 SGB VI, wenn sie Voraussetzung für die anschließende betriebliche Berufsausbildung ist oder auf deren Dauer angerechnet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAG-46142

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