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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1029/05

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Kein Vorsteuerabzug einer GbR aus Leistungen an ihre Gesellschafter

Leitsatz

Einer GbR steht kein Vorsteuerabzug aus Leasingraten zu, wenn die Leasingverträge mit deren Gesellschaftern abgeschlossen sind und diese die Fahrzeuge für die unternehmerischen Zwecke der GbR verwenden; dass die Leasingraten vom Konto der GbR gezahlt werden, ist irrelevant.

Die GbR als Unternehmer ist nicht Leistungsempfänger; die Gesellschafter werden durch die mündlich oder konkludent vereinbarte Gebrauchsüberlassung nicht zu Unternehmern.

Unerheblich ist auch, dass die Fahrzeuge ertragsteuerlich als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAG-45988

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