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Track 15 | Goldfinger-Modelle: BFH akzeptiert Steuerspargestaltungen durch Goldhandel
Der BFH hat die als Goldfinger-Modelle beschriebenen Gestaltungen akzeptiert, bei denen Personengesellschaften durch den Ankauf physischen Goldes Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt haben. Diese Gestaltungen führen bei den Gesellschaftern zu Steuervorteilen, wenn kein Steuerstundungsmodell vorliegt. Allerdings ist der Gesetzgeber zwischenzeitlich gegen derartige Gestaltungen vorgegangen.
Der Bundesfinanzhof hat die sog. Goldfinger-Modelle akzeptiert und damit Steuersparer belohnt, die den Mut hatten, diese kreative Gestaltung umzusetzen. Allerdings ist der Gesetzgeber zwischenzeitlich dagegen vorgegangen.
Bei den Goldfinger-Modellen übten gewerblich geprägte Personengesellschaften durch den An- und Verkauf von physischem Gold eine gewerbliche Tätigkeit aus. Da keine Buchführungspflicht bestand, ermittelten sie ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung. Die Anschaffungskosten für das Gold, das als Umlaufvermögen zu qualifizieren war, konnten sie daher sofort als Betriebsausgaben geltend machen. Bei einer inländischen Personengesellschaft profitierten die Gesellschafter von einer Steuerstundung. Dieser Effekt entstand dadurch, dass die Anscha...