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Track 11 | Fortbildung: Kurse zur Persönlichkeitsbildung als Werbungskosten
Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter können nur dann zu Werbungskosten führen, wenn sie auf die spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten sind. Es reicht nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Das hat aktuell das FG Hamburg bestätigt.
Aufwendungen für persönlichkeitsbildende Kurse als Werbungskosten bei Arbeitnehmern. – Zu diesem Thema haben wir ein FG-Urteil für Sie ausgewählt.
Das Finanzgericht Hamburg hat aktuell bestätigt: Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter können nur dann zu Werbungskosten führen, wenn sie zugeschnitten sind auf die spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen. Es reicht nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Kritisch sehen es die Finanzrichter in Übereinstimmung mit der ständigen BFH-Rechtsprechung, wenn der Teilnehmerkreis nicht homogen ist. Dann trete regelmäßig der persönlichkeitsbildende Inhalt einer Fortbildung in den Vordergrund.
Bitte beachten Sie: Es ist nicht er...