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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 25 | Schenkungsteuer: Günstige Steuerklasse bei Schenkung des biologischen Vaters

Bei einer Geldschenkung des biologischen Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 € nach Ansicht des FG Hessen auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. Der BFH hat nun die Gelegenheit, die Frage höchstrichterlich zu klären, ob die aktuelle familienrechtliche Entwicklung (neuer § 1686a BGB) auf das Schenkungsteuerrecht zu übertragen ist.

Ein Verfahren zur Schenkungsteuer haben wir noch für Sie parat. Das Hessische Finanzgericht hat entschieden: Bei einer Geldschenkung des biologischen Vaters an seine leibliche Tochter kommt bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 € auch dann zum Ansatz, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist.

Nach Auffassung der Finanzrichter aus Kassel hat der Gesetzgeber im Jahre 2013 durch Einfügung des § 1686a in das BGB den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater als eine Ausprägung der Vaterschaft anerkannt und ihm als biologischen Vater eigene Rechte zugesprochen. Daher sei es sachgerecht, die zivilrechtliche Entwicklung auf die Schenkungsteuer zu...