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Einkommensteuer | Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grds. im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen (Bestätigung des , BStBl 2016 II S. 391). (2) Wurde der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, liegt allerdings ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor.
Bereits in seinem Urteil vom - X R 25/12 (BStBl 2016 II S. 391) hatte der X. Senat des BFH eher beiläufig entschieden, dass die Erteilung der Restschuldbefreiung nicht etwa zu einem in die Vergangenheit zurückwirkenden Erlöschen der Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners führt. Die nicht erfüllten Forderungen werden nämlich ab dem Zeitpunkt der...BStBl 2010 I S. 18