Anwendung der Schachtelstrafe für von französischer Tochtergesellschaft an inländische Muttergesellschaft ausgeschüttete Dividende
unabhängig von DBA-Frankreich
Leitsatz
1. Ist eine inländische Kapitalgesellschaft zu mehr als 10 % an einer französischen Tochtergesellschaft beteiligt und sind
die von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei, so wird die pauschale Hinzurechnung
von 5 % der Dividenden nach § 8 b Abs. 5 KStG „Schachtelstrafe”) auch nicht durch die Steuerfreistellung der Dividenden nach
Art. 20 Abs. 1 Buchst. b DBA-Frankreich ausgeschlossen.
2. Ein DBA-Schachtelprivileg steht der Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8b Abs. 5 KStG grundsätzlich
nicht entgegen (Anschluss an ; ;
).
3. Unter „Nettoeinkünfte” i. S. von Art. 20 Abs. 1 Buchst. b DBA-Frankreich sind nicht die Dividendeneinnahmen nach Abzug
von Betriebsausgaben zu verstehen, sondern die Dividende ohne Steuergutschrift als die Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 942 Nr. 11 GmbH-StB 2017 S. 326 Nr. 10 GmbHR 2017 S. 838 Nr. 15 IStR 2017 S. 543 Nr. 13 IWB-Kurznachricht Nr. 14/2017 S. 506 PIStB 2017 S. 149 Nr. 6 KAAAG-45542
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