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Leiharbeit: Wichtige Neuregelungen seit April 2017
Seit April 2017 gelten neue Regelungen in der Leiharbeit. Dazu wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in einigen Punkten geändert. Beispielsweise muss im Vertrag geregelt werden, dass es sich um ein Verhältnis zur Arbeitnehmerüberlassung handelt oder dass die Überlassungsdauer max. 18 Monate betragen darf. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/osrib.