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EÜR: Übermittlung ab Veranlagungszeitraum 2017
Das BMF weist darauf hin, dass Nutzer der Einnahmen-Überschussrechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ihre Erklärung nur noch elektronisch mit dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz übermitteln dürfen. Für Härtefälle soll es Ausnahmen geben. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/tg5x4.