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Disquotale Zuwendungen an eine Personengesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAG-44885 Die Frage, ob es bei einer Personengesellschaft Eigenkapital geben kann, das der Gesellschaft gehört, also nicht den Gesellschaftern, ist ein in der Gestaltungspraxis höchst relevantes Thema. Die disquotale Zuwendung eines Gesellschafters in ein solches Eigenkapital wäre dann eine Zuwendung an die rechtsfähige Gesellschaft. Sie könnte ebenso wenig besteuert werden wie die disquotale Zuwendung an eine Kapitalgesellschaft vor der Einführung von § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG besteuert werden konnte. Das FG Münster, das mit der Sache befasst war, hat entschieden, dass dem nicht so ist. Die Revision gegen das Urteil ist beim BFH anhängig (Az. beim BFH: II R 9/17).
Ausführlicher Beitrag s. .
Einhandsvermögen der Gesellschaft
[i]Kein Gesamthandsvermögen der Gesellschafter, sondern ...Personengesellschaften, die im Rechtsverkehr auftreten, sind rechtsfähig. Das steht für die OHG und die KG so im Gesetz. Die Rechtsfähigkeit auch der GbR beruht auf einer Rechtsfortbildung durch den BGH. Daher sind die Vermögensgegenstände, die eine Personengesellschaft von den Gesellschaftern erhält oder durch ihre Tätigkeit erwirbt, Eigentum der Gesellschaft. Es gibt daran kein Gesamthandseigentum der Gesellschafter, sondern nur Einhandsei...