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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten
Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am in Kraft getreten. Das Gesetz ergänzt die bestehenden Regelungen zur Lageberichterstattung für bestimmte große Unternehmen und Konzerne um §§ 289b bis 289e HGB i. d. F. des CSR-RUG sowie §§ 315b und 315c HGB i. d. F. des CSR-RUG um die Einführung der sog. nichtfinanziellen Berichterstattung. Darüber hinaus wird die Erklärung zur Unternehmensführung für große börsennotierte Aktiengesellschaften um eine Berichterstattung zum Diversitätskonzept erweitert (§§ 289f und 315d HGB i. d. F. des CSR-RUG). Die neuen Regelungen sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem