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WP Praxis 6/2017 S. 157

Deutscher Corporate Governance Kodex 2017 in Kraft getreten

Am wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Regierungskommission hatte zuvor mehrere Änderungen am Kodex beschlossen. Die Änderungen betreffen die Offenlegung der Grundzüge des Compliance Management Systems (Ziff. 4.1.3), die Bemessungsgrundlage der variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung (Ziff. 4.2.3), die Empfehlung des Prüfungsausschusses für die Wahl des Abschlussprüfers (Ziff. 5.3.2), die Erstellung eines Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat (Ziff. 5.4.1) und die Veröffentlichung von Zwischeninformationen anstelle von Quartalsberichten (Ziff. 7.1.1 und 7.1.2).

Der Kodex sowie eine änderungsmarkierte Fassung sind auf der Website der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlicht.