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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 9/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für die Erfüllung des Tatbestands der BK Nr. 1301 ist nicht erforderlich, dass zwingend ein Gefahrstoff der Kategorie 1 der MAK-Werte-Liste eingewirkt hat.

2. P-Chloranilin ist nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet, auch beim Menschen bösartige Neubildungen der Harnwege herbeizuführen.

3. Für die Forderung nach einer Mindestdosis für eine Dosis-Wirkungs-Beziehung bei der Einwirkung durch aromatische Amine gibt es derzeit keinen wissenschaftlichen Konsens.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAG-45055

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