Entschädigungszahlungen des Landes im Zusammenhang mit Hochwasserschutz für die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch sind keine Einnahmen i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 3 EStG?
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Sind Entschädigungszahlungen eines Landes für die Eintragung eines Flutungsrechts im Grundbuch auf mehrere Jahre verteilbare Einnahmen i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 EStG, weil die Zahlung für die Nutzungsüberlassung und nicht für den durch die Eintragung der unbefristeten Dienstbarkeit erlittenen Wertverlust des Grundstücks erfolgt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAG-44997