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Überblick über die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts
Am ist das Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts in Kraft getreten. Was kommt nun auf die Unternehmen zu, wenn sie in der Krise ihres Schuldners Zahlungen erhalten haben oder vor der Frage stehen, ob und unter welchen Umständen Zahlungserleichterungen das Risiko einer späteren Anfechtung der erhaltenen Zahlungen begründen? Und unter welchen Voraussetzungen ist dann für dieses Risiko eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden?
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Tabellarische Übersicht der Anfechtungsgründe
[i]Pape, Vermeidung von Anfechtungsrisiken bei der Entgegennahme von Zahlungen des Schuldners in Sanierungsfällen, NWB 47/2016 S. 3538 NWB HAAAF-86082 Die Insolvenzanfechtung ist in den §§ 129 ff. InsO geregelt. Ähnliche Regelungen finden sich im Anfechtungsgesetz (AnfG), das für Rechtshandlungen gilt, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens angefochten werden können, beispielsweise weil der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. Das AnfG soll hier nicht dargestellt werden.
Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts führt insbesondere bei den §§ 133, 142 und 143 InsO zu Änderungen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Anfechtungsgründe. Änderungen durch die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
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Rechtshandlungen vor
Eröffnung des In... |