Pferdehaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Leitsatz
Einkünfte aus der Pferdezucht und der Pferdehaltung zählen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die im Betrieb
gehaltenen Tiere -gemessen am gesetzlichen Flächenschlüssel-- eine ausreichende Futtergrundlage haben und damit die Vieheinheiten-Grenze
nicht überschritten wird (vgl. BStBl II 2009, 453).
Ein Landwirt, der den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt, kann sich nicht auf das Vorliegen
eines Liebhabereibetriebs berufen (vgl. BFH/NV 2010,1446).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 829 Nr. 10 VAAAG-44925
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