Zufluss von treuhänderisch vereinnahmten
Fremdgeldern an Rechtsanwalt durch Erklärung der Aufrechnung mit
Honorarforderungen
Leitsatz
Rechnet
ein Rechtsanwalt seine Honorarforderungen gegenüber dem Mandanten
mit für den Mandanten vereinnahmten Fremdgeldern auf, so liegt im
Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung ein Zufluss in Höhe der erklärten
Aufrechnung auch dann vor, wenn sich später herausstellt, dass die
Aufrechnung zu Unrecht erfolgte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 17/2017 S. 785 DStR 2018 S. 6 Nr. 21 DStRE 2018 S. 833 Nr. 14 EFG 2017 S. 897 Nr. 11 KÖSDI 2018 S. 20814 Nr. 7 WAAAG-44916
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