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Bilanzierung | Keine Pensionsrückstellung bei Überversorgung
Eine Pensionszusage darf nicht zu einer Überversorgung führen. Eine Überversorgung liegt vor, wenn die Anwartschaft aus der Pensionszusage zusammen mit einer Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher ist als 75 % des laufenden Gehalts im Jahr vor dem Bilanzstichtag.
[i]Folgen der ÜberversorgungFolge einer Überversorgung ist: Eine Pensionsrückstellung darf insoweit nicht gewinnmindernd im Sinne von § 6a EStG gebucht werden. Soweit die GmbH Pensionszahlungen leistet und diese zu einer Überversorgung führen, sind diese als verdeckte Gewinnausschüttung dem Einkommen der GmbH hinzuzurechnen.
[i]Anwartschaft aus gesetzlicher RentenversicherungEine Anwartschaft aus einer gesetzlichen Rentenversicherung ist auch dann bei der Prüfung der Überversorgung zu Lasten der GmbH zu berücksichtigen, wenn diese S. 448Rentenanwartschaft ausschließlich mit Beiträg...