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BBK Nr. 10 vom Seite 458

Going-concern-Bilanzierung und insolvenzrechtliche Hinweispflichten bei Krisenmandanten

BGH verschärft Haftung für Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung

Karl Sikora

[i]BGH, Urteil vom 26.1.2017 - IX ZR 285/14 NWB JAAAG-37973 Mit der vor wenigen Wochen veröffentlichten Entscheidung IX ZR 285/14 hat der BGH die Haftung von Steuerberatern bei der Jahresabschlusserstellung für Krisenmandanten deutlich verschärft. So hat er zum einen festgestellt: Ein haftungsbegründender Mangel des Jahresabschlusses liegt auch dann vor, wenn dieser angesichts einer bestehenden Insolvenzreife zu Unrecht unter Going-concern-Prämisse erstellt ist. Damit hat der BGH die handelsrechtliche Fortführungsannahme zur erheblichen Haftungsfalle gemacht. [i]Sikora, Das Jahresabschlussmandat bei handelsbilanzieller Überschuldung, BBK 20/2015 S. 937 NWB QAAAF-05629 Zum anderen hat das Gericht unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass bei offenkundigen Anhaltspunkten für eine mögliche Insolvenz auch insolvenzrechtliche Hinweispflichten des Steuerberaters bestehen. Auch hier hat er somit ein neues Haftungsfeld eröffnet. Der Beitrag erläutert die BGH-Entscheidung und illustriert, welche Konsequenzen sich daraus für Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung für insolvenznahe Kapitalgesellschaften ergeben. Darüber hinaus enthält der Beitrag ein Musterschreiben, mit dem ein Steuerberater seine Mandanten über ihre Pflichten aufklär...