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Umsatzsteuerliche Behandlung der pfandgeldlichen Überlassung von Zahlungskarten
Das zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Zahlungskarten gegen Pfandgelder entschieden.
A. Leitsätze (vereinfacht, nicht amtlich)
1. Die Überlassung einer Zahlungskarte gegen den Einbehalt eines als Pfand bezeichneten Betrags ist eine Lieferung, sofern der Karteninhaber nach Übergabe frei über die Karte verfügen kann.
2. Die Überlassung der Zahlungskarte ist keine Nebenleistung zu dem (nicht steuerbaren) Tausch von Zahlungsmitteln.
3. Es liegt kein Umsatz im Zahlungsverkehr vor.
B. Sachverhalt
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein sog. Kartenpfand für den Erwerb einer elektronischen Zahlungskarte eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung im Sinne des UStG darstellt.
Die Klägerin ist eine AG, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung und der Vertrieb von bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten im Soft- und Hardwarebereich ist. Die Klägerin ist Organträgerin der A-GmbH, die in den Streitjahren den Besuchern von Fußballstadien elektronische Zahlungskarten (E-Karten) zur bargeldlosen Bezahlung von Speisen und Getränken in Stadien überließ.
Die A-GmbH hat die E-Karten den Stadiongästen grundsätzlich gegen ein P...