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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 862/15

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) darüber, ob die Tätigkeit des Klägers für die Beigeladene zu 1) als Kurierfahrer im Zeitraum vom 1.3.2013 bis zum 28.2.2014 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlegen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAG-44528

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