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StuB Nr. 9 vom Seite 347

Erleichterungen beim Konsignationslager – BFH widerspricht der Verwaltungsauffassung

Anmerkungen zum

RA Dr. Tobias Rolfes

Die Systematik des Umsatzsteuergesetzes geht von einheitlichen Liefervorgängen aus. Sonderkonstellationen sind nur in Ansätzen normiert, wie ein Blick auf die (noch) spärliche Regelung zu Reihengeschäften zeigt. Die Praxis stellt sich demgegenüber doch viel differenzierter dar. Unternehmen bedienen sich beispielsweise Auslieferungslagern, um Materialengpässe aufgrund von Lieferschwierigkeiten auszuschließen. Die Konsignationslager bilden hierbei eine besondere Fallgruppe, auch weil sich ihre Handhabung in Europa – trotz eigentlich einheitlicher Rechtsgrundlage in der Systemrichtlinie – sehr unterschiedlich ausmacht. Grundsätzlich ist ein Konsignationslager ein Warenlager, das ein Lieferant bei einem Abnehmer – oder recht nah bei ihm – unterhält und aus dem dieser bei Bedarf Waren entnehmen kann. Denkbar sind natürlich auch Lager, aus denen mehrere Abnehmer Entnahmen tätigen können. Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil mit den Voraussetzungen und der Handhabung eines Konsignationslagers beschäftigt und deren Handhabung in der Praxis glücklicherweise erleichtert.

Kernfragen
  • Das Urteil erleichtert die umsatzsteuerliche Behandlung...