IFRS Essentials
4. Aufl. 2017
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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
1. Anwendungsbereich von IAS 38
IAS 38 regelt die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte, welche dem Anwendungsbereich eines anderen Standards unterliegen, sind von IAS 38 ausgenommen. Dies betrifft vor allem die folgenden Vermögenswerte (IAS 38.2 f.):
Immaterielle Vermögenswerte, die von einem Unternehmen zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (IAS 2),
Leasingverhältnisse über immaterielles Vermögen, sofern sie IFRS 16 unterliegen,
Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3),
langfristige immaterielle Vermögenswerte, die gem. IFRS 5 als „zum Verkauf gehalten“ klassifiziert wurden.
Im Rahmen der Erörterung, ob ein Vermögenswert, der sowohl materielle, als auch immaterielle Elemente aufweist, eine Sachanlage (IAS 16) oder einen immateriellen Vermögenswert (IAS 38) darstellt, ist zu beurteilen, welches Element signifikanter ist. So ist etwa eine Software für eine computergesteuerte Maschine ein integraler Bestandteil der Maschine, wenn die letztere ohne diese bestimmte Software nicht betriebsfähig ist. Die Software wird somit als Teil der Maschine (und somit als Sachanlage) behandelt, sofern die materielle und nicht die immaterielle Komponente signifikanter ist...