IFRS Essentials
4. Aufl. 2017
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IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
1. Einleitung und Anwendungsbereich von IAS 36
IAS 36 regelt die Wertminderung (außerplanmäßige Abschreibung) sowie die Wertaufholung (Zuschreibung) bestimmter Vermögenswerte. In Bezug auf den Konzernabschluss umfasst der Anwendungsbereich des Standards vor allem Sachanlagen (IAS 16), immaterielle Anlagen inkl. Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen (IAS 38 und IFRS 3) sowie Anlageimmobilien, die nach dem Kostenmodell (d. h. zu fortgeführten Anschaffungskosten) bilanziert werden (IAS 40) (IAS 36.2-36.5). Nach der EK-Methode bilanzierte Beteiligungen (d. h. Beteiligungen an Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen) unterliegen hinsichtlich des quantitativen Wertminderungstests den Vorschriften von IAS 36, wobei allerdings Erleichterungen gelten.
Eine außerplanmäßige Abschreibung wird erfasst, sofern der Buchwert eines Vermögenswerts (nach Abzug der planmäßigen Abschreibung der Periode) größer ist, als dessen erzielbarer Betrag. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der folgenden beiden Beträge (IAS 36.6):
Nutzungswert = Barwert der künftigen Geldflüsse, welche dem Unternehmen voraussichtlich aus einem Vermögenswert zufließen werden.
Nettozeitwert = Beizulegender Zeitwert des ...