Fallsammlung Abgabenordnung
17. Aufl. 2017
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Kapitel 4: Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten
Fall 6: Nichtigkeit, Adressierung und Übermittlung von Steuerbescheiden und Feststellungsbescheiden
Sachverhalt:
Armin Anwald ist alleiniger Kommanditist der Bau-GmbH und Co. KG. Einzige Komplementärin der Kommanditgesellschaft war die Südbau-GmbH. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH war Anwald.
Im Jahre 06 wurden die GmbH und die KG im Handelsregister gelöscht. Steuererklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte 06 der KG, sowie für die Umsatzsteuer des Jahres 06 der KG und der GmbH wurden nicht mehr abgegeben. Daraufhin erließ das Finanzamt im Jahre 08 Schätzungsbescheide (§ 162 AO). Den Gewinn der KG schätzte das Finanzamt auf 80 000 €. Der Feststellungsbescheid trug die Anschrift: Herrn Armin Anwald, betreffend die Firma Bau-GmbH und Co. KG. Der Gewinn wurde dem Gesellschaftsvertrag entsprechend mit 60 000 € an Armin Anwald und 20 000 € an die Südbau-GmbH verteilt. Aufgrund geschätzter Besteuerungsgrundlagen setzte das Finanzamt die Umsatzsteue...
Lösung