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Lexikon - Stand: 27.02.2024

Sonstige Leistungen

Karl-Hermann Eckert

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Die umsatzsteuerrechtlichen Leistungen lassen sich in zwei Grundbegriffe unterteilen: in Lieferungen und in sonstige Leistungen. Was unter einer sonstigen Leistung zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 9 UStG.

Für die umsatzsteuerrechtliche Würdigung eines Geschäftsfalls ist die genaue Bestimmung der Art der Leistung unabdingbar, da sich aus der weiteren Prüfung unterschiedliche Rechtsfolgen hinsichtlich der Ortsbestimmung, einer möglichen Steuerbefreiung oder des Steuersatzes ergeben.

Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick, was sich hinter dem Begriff der sonstigen Leistung verbirgt und welche Formen in der Praxis häufig zu finden sind.

1. Rechtsgrundlagen


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2. Allgemeine Grundsätze

Ob ein Umsatz nach § 1 UStG steuerbar ist oder nicht, hängt neben den weiteren Umständen von der Art der Leistung und von deren Ortsbestimmung ab. Zunächst muss zweifelsfrei festgestellt werden, um welche Art der Leistung es sich handelt, da das Umsatzsteuergesetz für die Ortsbestimmung von Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschiedliche Vorschriften enthält.

Der Begriff der sonstigen Leistung ist in § 3 Abs. 9 UStG ...

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