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Streifzug durch das Arbeitsrecht
Wir beobachten die Familie Brecht nun schon seit geraumer Zeit bei ihrem Streifzug durch die Gesetze. Das BGB und die ZPO haben Bert und Babette sowie ihre Kinder Britta und Benjamin bereits hinter sich gebracht. In den kommenden Beiträgen treffen die vier Brechts auf die „besonderen“ gesetzlichen Vorschriften. Den Anfang machen die Regelungen im Arbeitsrecht.
Allgemeines
Mit welchen gesetzlichen Vorschriften die Familie Brecht, bestehend aus Vater Bert (42), Mutter Babette (38), Tochter Britta (17) und Sohn Benjamin (5) im alltäglichen Leben konfrontiert werden und wie sie ihre insoweit bestehenden Ansprüche auch durchsetzen können, haben wir in den Streifzug-Beiträgen zum BGB und zur ZPO erfahren. Doch auch im Berufsleben gibt es zahlreiche Regelungen, die insbesondere zum Schutz der Familie Brecht dienen.
Arbeitsverhältnis
Um eine Arbeit aufnehmen zu können, muss zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag bestehen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um einen schuldrechtlichen Vertrag, für den die Regelungen in den §§ 611 ff. BGB anzuwenden sind.
Bert Brecht schließt mit der Firma Paul Pinsel einen schriftlichen Arbeitsvertrag und fängt dort als Maler an. Er ist als Arbeitnehme...