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BMF 27.04.2017 IV C 6 - S 2140/13/10003, NWB 19/2017 S. 1420

Abgabenordnung | BMF zum Sanierungserlass

Mit Schreiben vom hat das BMF zur Anwendung des Sanierungserlasses nach dem Beschluss des Großen Senats des NWB OAAAG-37082 Stellung genommen. Mit dem am veröffentlichten Beschluss hat der BFH entschieden, dass das (BStBl 2003 I S. 240), ergänzt durch das (BStBl 2010 I S. 18) – sog. Sanierungserlass –, gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt.

Anmerkung:

In den Fällen, in denen der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis (einschließlich) zum endgültig vollzogen wurde, sind die [i]Kanzler, NWB 19/2017 S. 1409(BStBl 2003 I S. 240) und vom (BStBl 2010 I S. 18) weiterhin uneingeschränkt anzuwenden. Liegt kein Forderungsverzicht aller an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zum