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Lohnsteuer | Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten bei einem Polizeibeamten
Nach dem ist die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV nicht nach § 3b EStG steuerfrei.
Der BFH hat mit diesem Urteil die Vorinstanz, den 10. Senat des FG Niedersachsen, bestätigt. Für den betroffenen Polizeibeamten wird die feine Differenzierung zwischen Abgeltung der Belastung durch Nachtarbeit oder durch Störung des Biorhythmus wegen der Nachtarbeit wahrscheinlich schwer nachvollziehbar sein. Das Urteil ist gleichwohl überzeugend, weil dem Kläger zweierlei Zuschläge gezahlt wurden, wovon einer als Zuschlag für Nachtarbeit tatsächlich steuerbefreit gezahlt wurde und schon deshalb von dem weiteren Zuschlag für den Dienst zu wechselnden Zeiten abzugrenzen war. [i]infoCenter „Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge“ NWB PAAAA-88449 Ein anderer Senat des FG Niedersachsen hatte allerd...