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Erfassung von Veräußerungsverlusten
Anteiliger Ansatz mit Zufluss
Bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen fällt der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der Zahlungszuflüsse an.
Voraussetzungen einer Realteilung
Nach § 22 Nr. 2 EStG führen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG zu sonstigen Einkünften. Diese umfassen gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG u. a. Grundstücksveräußerungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (vgl. , BStBl 2010 II S. 607).
Veräußerung gegen in Raten zu zahlenden Kaufpreis
Bei zeitlicher Streckung der Zahlung wird der Veräußerungspreis in mehreren Veranlagungszeiträumen erfasst. Zu klären war im Besprechungsfall, welche Folgen dies bei Erzielung eines Veräußerungsverlusts nach sich zieht. die Klägerin verkaufte mit notariellem Vertrag vom Mai 2007 Grundstücke. Der Veräußerungserlös floss ihr in mehreren Raten, verteilt auf mehrere Jahre, zu. Der in der Höhe unstreitige Gesamtverlust aus dem privaten Veräußerungsgeschäft betrug 67.152,50 € (anteiliger – steuerbarer – Veräußerungserlös ...