FG Köln Urteil v. - 2 K 930/13 EFG 2017 S. 715 Nr. 9
Gesetze:
EU-Schiedskonvention Art 8 Abs 1
EU-Schiedskonvention Art 6 Abs 1
EU-Schiedskonvention
Klage auf Teilnahme am Schiedsverfahren
Leitsatz
1) Eine Klage, die das Finanzamt verpflichten soll, an einem Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention teilzunehmen,
ist nur innerhalb der Frist des Art. 6 Abs. 1 S. 2 der EU-Schiedskonvention zulässig.
2) Ein empfindlich zu bestrafender Verstoß gegen steuerliche Vorschriften im Sinne des Art. 8 Abs. 1 der EU-Schiedskonvention
ist "jeder Verstoß gegen die Steuergesetze, der mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Bußgeld geahndet" wird.
3) Die diesbezügliche einseitige Erklärung Deutschlands ist zulässig und bindend.
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 715 Nr. 9 IStR 2017 S. 7 Nr. 23 IStR 2017 S. 834 Nr. 19 IWB-Kurznachricht Nr. 12/2017 S. 434 HAAAG-43855
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