Kosten für Unterbringung in Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
1) Alle Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung von Angehörigen in einem Altenpflegeheim fallen unter § 33 EStG,
Aufwendungen für deren altersbedingte Heimunterbringung unter § 33a Abs. 1 EStG. Ein Wahlrecht besteht nicht.
2) Sind die eigenen Einkünfte und Bezüge der pflegebedürftigen, heimuntergebrachten Person, die diese für ihren Unterhalt
einsetzt, sowohl über dem Regelsatz des SGB XII als auch über 8.004 €, ist bei Anwendung des § 33 EStG eine Haushaltsersparnis
nicht zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 837 Nr. 10 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 5 EAAAG-43843
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