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Neue Aspekte zu Schätzungen bei der Umsatzsteuer durch die EuGH-Rechtsprechung?
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I. Ausgangspunkt: („Maya Marinova“)
[i]EuGH, Urteil vom 5.10.2016 - C-576/15 „Maya Marinova“ NWB NAAAF-88961Der EuGH bestätigte, dass eine nationale Regelung nicht dem Gemeinschaftsrecht entgegensteht, wenn diese eine Hinzuschätzung zu den Umsätzen erlaubt, falls die an den Unternehmer gelieferten Waren nicht mehr vorhanden und hierüber auch keine Aufzeichnungen vorhanden sind. Hierbei müsse jedoch im Einzelfall das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Würden Umsätze unzutreffend der Umsatzsteuer unterworfen, spreche aus Sicht des Gemeinschaftsrechts nichts dagegen, eine Steuerhinterziehung anzunehmen und den Unternehmer zu sanktionieren.
II. Schätzung der Vorsteuer
Kann der Unternehmer in der Betriebsprüfung keine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorlegen, wird der Prüfer die Vorsteuer grundsätzlich streichen.
Nach traditioneller Lesart ist die ordnungsgemäße Rechnung eine materielle Voraussetzung für den Vorsteueranspruch. Allerdings könnten die Voraussetzungen für eine Schätzung der Vorsteuer gemäß § 162 AO gegeben sein, weil die Vorsteuer eine Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Norm ist. Insofern kann sich ein Rettungsanker...