1. Ist es in dem Fall, dass eine Immobilie, obwohl sie während eines Zeitraums von zwei oder mehr Jahren leer steht, vermarktet wird, d. h., dass die auf dem Markt zur Verpachtung oder Erbringung von Dienstleistungen der Art "office centre" zur Verfügung steht, und dass der betreffende Eigentümer nachweislich die Verpachtung der Immobilie unter Erhebung von Mehrwertsteuern beabsichtigt und die erforderlichen Anstrengungen unternimmt, um diese Absicht umzusetzen, mit den Art. 167, 168, 184, 185 und 187 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom vereinbar, eine Einstufung als "fehlende tatsächliche Nutzung der Immobilie für die Zwecke des Unternehmens" und/oder "fehlende tatsächliche Nutzung der Immobilie bei steuerbaren Umsätzen" im Sinne und für die Zwecke von Art. 26 Abs. 1 des Codigo do IVA und Art. 10 Abs. 1 Buchst. b der Regelung über den Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung bei Umsätzen in Bezug auf Immobilien, angenommen durch das Decreto-Lei Nr. 21/2007 vom , in ihren früheren Fassungen vorzunehmen und infolgedessen davon auszugehen, dass der anfänglich vorgenommene Abzug berichtigt werden muss, weil er über den Abzug hinausgeht, auf den der Steuerpflichtige Anspruch hatte?
2. Wird diese Frage bejaht, kann dann im Licht der korrekten Auslegung der Art. 137, 167, 168, 184, 185 und 187 der Richtlinie 2006/112/EG verlangt werden, dass diese Berichtigung in einem Zug für den gesamten noch nicht abgelaufenen Zeitraum vorgenommen wird - wie es im portugiesischen Recht in Art. 10 Abs. 1 Buchst. b und c der Regelung über den Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung bei Umsätzen in Bezug auf Immobilien, angenommen durch das Decreto-Lei Nr. 21/2007 vom , in ihrer früheren Fassung vorgesehen ist -, wenn die Immobilie seit mehr als zwei Jahren leer steht, jedoch stets zur Verpachtung (mit der Möglichkeit des Verzichts) und/oder (steuerbaren) Dienstleistungserbringung auf dem Markt war und für die nachfolgenden Jahre die Zuordnung der Immobilie zu steuerbaren Tätigkeiten, die ein Abzugsrecht gewähren, angestrebt wird?
3. Ist Art. 2 Abs. 2 Buchst. c in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 Buchst. b und c der Regelung über den Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung bei Umsätzen in Bezug auf Immobilien, angenommen durch das Decreto-Lei Nr. 21/2007 vom , insoweit, als er es einem Mehrwertsteuerpflichtigen unmöglich macht, nach einer in einem Zug erfolgten Mehrwertsteuerberichtigung beim Abschluss neuer Pachtverträge auf die Mehrwertsteuerbefreiung zu verzichten, und die anschließende (Anwendung der) Abzugsregelung während des Berichtigungszeitraums verhindert, mit den Art. 137, 167, 168 und 184 der Richtlinie 2006/112/EG vereinbar?
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