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NWB EV 5/2017 S. 153

EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sorgt für Aufregung

Vor rund einem Jahr wurde die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD beschlossen und muss von den einzelnen Mitgliedsländern bis zum in nationales Recht gegossen werden.

Am beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie. Er beinhaltet Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes. Aber der Gesetzentwurf sorgt nach wie vor für Aufregung. Der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, erklärte zum Gesetzentwurf: „Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt wie groß der Schaden sein kann, der beim Vertrieb von Versicherungen durch schlechte Beratung entsteht. Der heute verabschiedete Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt dies künftig zu unterbinden.“

Wie zuvor bei anderen gesetzlichen Bestimmungen soll die Honorar...