GewStH H 2.4 (5) (Zu § 2 GewStG)

Zu § 2 GewStG

H 2.4 (5)

Selbständige Gewerbebetriebe

Eine getrennt zu beurteilende gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn die atypisch stillen Gesellschafter nur an bestimmten Geschäften oder jeweils nur an einem bestimmten Geschäftsbereich des Handelsgewerbes beteiligt sind (> BStBl 1998 II S. 685).

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HAAAG-43479