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GewStH H 19.2 (Zu § 19 GewStG)

Zu § 19 GewStG

H 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

Anpassung der Vorauszahlungen

Die Entscheidung über die nachträgliche Anpassung von festgesetzten Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer steht grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde (> BStBl II S. 698).

Zerlegung

Ein Zerlegungsbescheid für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen steht gemäß § 164 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 184 Abs. 1 Satz 3, § 185 AO kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (> BStBl 2005 II S. 143).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAG-43479

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