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NWB EV 5/2017 S. 154

Einkommensteuer – BFH akzeptiert zwei sogenannte Goldfinger-Modelle

Der BFH hat zwei – auch als „Goldfinger-Modelle“ beschriebene – Gestaltungen akzeptiert, bei denen Personengesellschaften durch den Ankauf physischen Goldes Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt haben. Diese Gestaltungen führen bei den Gesellschaftern zu Steuervorteilen, wenn kein S. 155sogenanntes Steuerstundungsmodell vorliegt (vgl. hierzu auch BFH, Pressemitteilung 24/17 vom ).

Hintergrund: Bei der inlandsbezogenen Gestaltung (inländische Personengesellschaft – „Inlandsfall“ BFH IV R 10/14) tritt typischerweise ein „Steuerstundungseffekt“ ein. Dieser Effekt entsteht dadurch, dass die Anschaffungskosten für das Gold als sofort abziehbare Betriebsausgaben zu einem gewerblichen Verlust führen, der mit bzw. von anderen positiven Einkünften der Gesell...