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Fiktive Schenkungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Schenkungsteuerliche Risiken von Abfindungsregelungen und Werterhöhungen durch Vorteilsgewährung
Die lebzeitige Übertragung unternehmerischen Vermögens bietet im Vergleich zu einer letztwilligen Übertragung erhebliche Vorteile. Sie ist nicht zuletzt ein Instrument zur Reduzierung der erbschaftsteuerlichen Belastung. Die lebzeitige Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann allerdings Schenkungsteuer gemäß §§ 7 ff. ErbStG auslösen. Das ErbStG hat die einschlägigen Sachverhalte in Fiktionstatbeständen erfasst, weil die jeweiligen Grundtatbestände anders kaum in das System des Erbschaftsteuerrechts zu integrieren gewesen wären. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber spätestens mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom den Anwendungsbereich der §§ 7 ff. ErbStG erheblich ausgeweitet. Der nachfolgende Beitrag gibt im Anschluss an den in erschienenen Beitrag einen Überblick über die Rechtslage und aktuelle Entwicklungen.
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personen- oder Kapitalgesellschaft aus und erhält dafür eine unter dem Wert eines Anteils liegende Abfindung, können die verbleibenden Gesellschafter nach § 7 Abs. 7 Satz 2 EStG schenkungsteuerpflichtig sein. Ist die Abfindung höher als der Wert des Anteils kann er nach § 7 Abs. 7 Satz 3 i. V. mit § 10 Abs. 10 ErbStG sch...