Steuerlehre
19. Aufl. 2017
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BB. Einkommensteuer
B.11. Wesen, Erhebungsformen und Rechtsgrundlagen
B.22. Die Steuerpflicht
Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen
der persönlichen Steuerpflicht und
der sachlichen Steuerpflicht.
Die persönliche Steuerpflicht betrifft die Frage, welcher Personenkreis unter das EStG fällt; die sachliche Steuerpflicht regelt die Frage, ob ein Tatbestand verwirklicht ist, der eine Einkommensteuerschuld entstehen lässt.
B.2.12.1 Persönliche Steuerpflicht
Bei der persönlichen Steuerpflicht ist zu unterscheiden zwischen
der unbeschränkten Steuerpflicht und
der beschränkten Steuerpflicht.
B.2.1.12.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht (Normalfall)
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG
alle natürlichen Personen,
die im Inland
einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Natürliche Personen sind alle lebenden Menschen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Mit dem Tod endet zwar die persönliche Steuerpflicht. Eine bereits entstandene Einkommensteuerschuld erlischt damit jedoch nicht automatisch. Diese ist vielmehr von dem(n) Erben als Nachlassverbindlichkeit zu begleichen ().