Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung: Meldung als Arbeitssuchender – Wirksame Bekanntgabe der Abmeldungsverfügung – Pflichtverletzung
des arbeitsuchenden Kindes – Feststellungslast der Familienkasse
Leitsatz
Die Kindergeldfestsetzung für ein volljähriges Kind, das das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und sich bei einer Agentur
für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet hat, kann nur dann mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse
aufgrund seiner Abmeldung aus der Arbeitsvermittlung nachträglich aufgehoben werden, wenn ihm die Einstellungsverfügung wirksam
bekannt gegeben wurde oder eine die Arbeitsagentur nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III n.F. zur Einstellung der Vermittlung berechtigende
Pflichtverletzung vorliegt (vgl. , BFH/NV 2015, 15).
Die Feststellungslast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt die Familienkasse.
Fundstelle(n): FAAAG-43377
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