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IWB Nr. 8 vom Seite 308

Umsetzung von BEPS-Aktionspunkt 13 in Belgien

Neue gesetzliche Regelungen für die Verrechnungspreisdokumentation

Johan De Ridder

[i]Programmgesetz vom 1.7.2016 – Dossiernummer 2016-07-01/01, verkündet am 4.7.2016 unter http://go.nwb.de/236mr, Art. 53–64Auf einem globalisierten Markt ist Transparenz für Unternehmen zur Pflichtübung geworden. Dies gilt umso mehr, seit die OECD 2013 ihren Aktionsplan zur Bekämpfung des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) vorgestellt hat. Mit diesem Aktionsplan wurde u. a. der Aktionspunkt 13 geschaffen, der die Überarbeitung der Regelungen zu „Transfer pricing documentation and country-by-country reporting“ zum Inhalt hat. Dieser Aktionspunkt sieht vor, dass durch die Einführung von Dokumentationspflichten mehr Transparenz auf dem Gebiet der Verrechnungspreise geschaffen wird. Die nationalen Behörden werden aufgefordert, bestehende Regeln über die Verrechnungspreisdokumentation zu überprüfen und ggf. anzupassen. Insbesondere fordert Aktionspunkt 13 die Einführung einer länderbezogenen Berichterstattung, mit der multinationale Konzerne zur Erstellung eines Überblicks über ihr Welteinkommen sowie ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten verpflichtet werden sollen. Diese länderbezogene Berichterstattung wird in den automatischen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden einbezogen. Der Aktionspunkt 13 wurde in Belgien durch das Gesetz v...