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IWB Nr. 8 vom Seite 289

Erweiterungen der Anti-BEPS-Richtlinie – ATAD 2

Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken durch hybride Gestaltungen

Prof. Dr. Siegfried Grotherr

[i]EU-Kommission, Vorschlag der ATAD 2 unter http://go.nwb.de/9zjza und ECOFIN-Protokoll unter http://go.nwb.de/fqv91Der ECOFIN-Rat hat am eine politische Einigung über den Inhalt einer neuen „Anti-Hybrid-Richtlinie“ (Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern) erzielt. Mit ihr soll die „Anti-BEPS-Richtlinie“ (Richtlinie vom mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken) substanziell bei den Regelungen zur Bekämpfung von hybriden Gestaltungen erweitert werden. Mit der Annahme der Richtlinie durch den Rat der EU ist deshalb stark zu rechnen. Der EU-Kommission ist das „Kunststück“ gelungen, den Inhalt des 486 Seiten umfassenden Abschlussberichts 2015 (deutsche Fassung) mit Empfehlungen, Erläuterungen und diversen Beispielen zu BEPS-Aktionspunkt 2 („Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen“) in drei zentrale Artikel 9, 9a und 9b und wenige Randbestimmungen (insbesondere Begriffsbestimmungen und solche zum zeitlichen Anwendungsbereich) der zu erweiternden Anti-BEPS-Richtlinie zu fassen. Der nachfolgende Beitrag analysiert den Inhalt dieses Richtlinienänderungsvorschlags, dessen nationale Umsetzung für ...