Sonderfragen der Realteilung …
... gelöste und offene Fragen
Die Realteilung einer Personengesellschaft wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 erstmals in das EStG aufgenommen und in § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG gesetzlich kodifiziert. Seit dem Veranlagungszeitraum 2001 ist die Übertragung der Wirtschaftsgüter zwingend zum Buchwert vorzunehmen, soweit die übernommenen Wirtschaftsgüter bei den bisherigen Gesellschaftern in ein Betriebsvermögen überführt werden. Die Finanzverwaltung hat zu dieser gesetzlichen Regelung aus § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG in einem ausführlichen Schreiben aus dem Jahre 2006 Stellung genommen. Das Schreiben wurde durch das ersetzt. In dem neuen Schreiben erkennt die Verwaltung – dem folgend – eine steuerneutrale Realteilung auch dann an, wenn einzelne oder mehrere Mitunternehmer unter Fortbestand der Mitunternehmerschaft und Mitnahme jeweils eines Teilbetriebs ausscheiden. Dasselbe gilt im Fall von doppelstöckigen Personengesellschaften beim Ausscheiden aus der Mutter-Personengesellschaft für die Mitnahme eines ganzen Mitunternehmeranteils an einer Tochter-Personengesellschaft. Vor diesem Hintergrund geht auf S. 305 auf zwei Sonderfragen der Realteilung näher ein, die bereits vor über zehn Jahren zur Diskussion standen. Es wird geprüft, inwieweit der neue Erlass dazu geeignet ist, zu deren Lösung beizutragen bzw. sofern dies nicht der Fall ist, wie bis zu deren finalen Klärung in der Praxis verfahren werden soll.
Immer wieder Streitthema: Häusliches Arbeitszimmer
Kaum ein Thema beschäftigt Verwaltung und Rechtsprechung so sehr wie das häusliche Arbeitszimmer. So ist z. B. der BFH mit seinen Urteilen vom - VI R 53/12 und VI R 86/13 von der bisher objektbezogenen Betrachtung abgekehrt. Nunmehr kann für den Fall der gemeinsamen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen, sofern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG in seiner Person vorliegen. Nutzen Ehegatten bei hälftigem Miteigentum ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Kosten jedem Ehepartner grundsätzlich zur Hälfte zuzuordnen. stellt ab S. 313 aktuelle Entwicklungen zum Streitthema dar.
Sonderbetriebsvermögen II
Der BFH hat in zwei aktuellen und im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen zu mehreren Zweifelsfragen im Bereich des Sonderbetriebsvermögens II (SBV II) Stellung genommen. Im Fokus der beiden Entscheidungen steht die Qualifikation als SBV II nach einer Einbringung der Anteile an der Personengesellschaft in eine weitere Personengesellschaft. Der BFH entschied, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, nach dem der mittelbar beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleichgestellt ist, gelte auch für SBV II. gibt ab S. 319 in „Aktuell beraten“ eine erste Einschätzung.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 8/2017 Seite 1
NWB EAAAG-43308