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Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung gem. § 7h Abs. 2 EStG mit „Vorbehaltsklausel“
(1) Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids gem. § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Eine im Grundlagenbescheid enthaltene „Vorbehaltsklausel“, dass die Bescheinigung „nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ist und die Finanzbehörde die weiteren steuerrechtlichen Voraussetzungen ... prüft“, betrifft nur die spezifisch steuerrechtlichen Voraussetzungen. (2) Diese Grundsätze gelten ebenfalls bei der Anwendung des § 7h EStG im Rahmen der Steuervergünstigung des § 10f EStG (Bezug: § 7h, § 10f EStG; § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; § 177 BauGB; § 96 Abs. 2 FGO; Art. 103 Abs. 1 GG).
Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Stpfl. nach Maßgabe des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG – abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG – im Jahr der Herst...