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StuB 8/2017 S. 323

Entwurf einer Kassensicherungsverordnung

Das BMF hat am den Referentenentwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (KassensicherungsverordnungKassenSichV) veröffentlicht.

Hintergrund: Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des neuen § 146a AO präzisiert. Die Kassensicherungsverordnung legt fest,

  • welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,

  • wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung i. S. des § 146a AO zu erfolgen hat,

  • wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,

  • die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,

  • die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,

  • die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie

  • die Kosten der Zertifizierung.

Hinweise: In § 1 Satz 2 der KassenSichV-E wird klarstellend geregelt, dass Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronis...